Retreats Bestimmungen — AGBs

 

1. Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese umfassen Yoga-Ferien/-Retreats

Veranstalter: Jennifer Back, Irina Glander

2. Allgemeines

2.1 Für die Durchführung sämtlicher Yoga-Ferien/-Retreats durch o.g. Veranstalter gelten nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen als vereinbart. Spätestens mit der verbindlichen Anmeldung gelten diese Geschäftsbedingungen als rechtsverbindlich und vom Kursteilnehmer angenommen und akzeptiert.

2.2 Abänderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und haben im Falle von abweichenden Sondervereinbarungen nur dann Wirksamkeit, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2.3 Allfällig derart vereinbarte Änderungen der Geschäftsbedingungen haben nur für das jeweilige Rechtsgeschäft Gültigkeit, ausdrücklich nicht für Folgegeschäfte bzw. Neuanmeldung nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung. 

3. Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen die Durchführung und Veranstaltung von Yoga-Ferien/-Retreats im In- und Ausland durch o.g. Veranstalter. 

4. Yoga-Ferien/-Retreats

4.1 Anmeldung und Buchung
Die Anmeldung erfolgt via E-Mail an: retreats@irinaglander.com
Nach erfolgter Anmeldung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine
E-Mail-Bestätigung mit der Bankverbindung für die Bezahlung der Ferien/Retreats. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Reisepreises. Das Nichtbezahlen des Reisepreises gilt nicht als Abmeldung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs berücksichtigt. Es gilt der Eingang der Überweisung.

4.2 Zahlungskonditionen/Anzahlung/Restzahlung
Bei der Anmeldung wird eine Anzahlung von EUR 150.- für Retreats in Deutschland, Österreich und der Schweiz, EUR 250.- für Retreats im Ausland fällig (wenn nicht anders vereinbart). Dieser Betrag kann bei einer Reiseannulierung nicht mehr zurückerstattet werden. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Veranstalter die Reiseleistungen verweigern und die Annulierungskosten geltend machen.

4.3 Rücktrittsbedingungen/Annulierungskosten
Bei einer Reiseannulierung werden folgende Annulierungskosten erhoben: Bis 30 Tage vor Reiseantritt EUR 200.- für Retreats in Deutschland, Österreich und der Schweiz, EUR 400.- für Retreats im Ausland. Bei einer Annulierung zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rückerstattung der Gesamtkosten ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu nennen. Dies muss zeitgleich mit der Absage geschehen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100.- fällig sowie allfällige Umbuchungskosten.

4.4 Programmänderungen
Programm- sowie Änderungen einzelner Leistungen (Unterkunft, Reisebegleitung, Yogalehrer, Transportmittel) aus unvorhersehbaren Umständen oder Sicherheitsgründen, bleiben ausdrücklich vorbehalten und werden hiermit vom Kunden anerkannt. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

4.5 Einreiseformalitäten
Deutscher/Schweizer Reisepass oder Identitätskarte, müssen mindestens bis zum Rückreisedatum gültig sein. BürgerInnen anderer Staaten empfehlen wir sich beim Konsulat oder der Botschaft des Einreiselandes über die Einreiseformalitäten zu erkundigen. Wir empfehlen sicherzustellen, dass der Reisepass mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des Kunden. Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschriften und die damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise, übernehmen wird. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vorschriften bis zu Ihrer Abreise.

4.6 Preisänderungen/Anpassungen
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus den folgenden Gründen ergeben: – Erhöhung der Flugpreises (Treibstoffzuschläge, Flughafentaxen usw.) – staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) – Wechselkursänderungen. Falls der Veranstalter die Preise aus den erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise mitgeteilt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

4.7 Reiseabsagen durch den Veranstalter
Eine kurzfristige Reiseabsage infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Streiks bleibt vorbehalten. Ebenso kann eine Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reiseantritt abgesagt werden. In diesem Fall wird der einbezahlte Reisepreis voll rückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

4.8 Vorzeitige Abbruch der Reise durch den Teilnehmer
Falls der Teilnehmer/die Teilnehmerin aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen muss, so wird der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet. Der Veranstalter wird Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise soweit wie möglich behilflich sein. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

4.9 Haftung
Der Veranstalter schließt jede Haftung für einen Sach- und oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen, verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehenden Haftungsbeschränkung betroffen. Für alle anderen Schäden wird die Haftung vom Veranstalter auf Höhe und Umfang des vereinbarten Angebotes beschränkt und erfasst in jedem Fall nur den unmittelbaren Schaden. 

Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen, soweit es an Ort und Stelle nicht möglich ist, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Der Veranstalter haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: – auf Versäumnis der Teilnehmer vor oder während der Reise – auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist – auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Veranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. 

4.10 Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen
Bei den Reisen werden gute Gesundheit und stabile psychische Verfassung vorausgesetzt. Der Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich teil und verpflichtet sich die Kursleitung über evtl. physische und/oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren. Vor der Teilnahme holt er gegebenenfalls den Rat eines entsprechenden Arztes ein. Sollte ein Teilnehmer die physischen oder psychischen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der (Weiter-)Reise ausschließen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückerstattet werden.

4.11 Reiseversicherungen
Versicherung ist in jeder Hinsicht Sache des Teilnehmers. Wir weisen jeden Teilnehmer darauf hin folgende Versicherungen abzuschließen: Reiserücktrittsversicherung, Kranken- und Unfallversicherung.

4.12 Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

5. Gerichtsstand/gültiges Recht

5.1 Es gilt Schweizer Recht; für allfällige Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Zürich, Schweiz, vereinbart. 

5.2 Sollten einzelne Teilbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällig abzuschließender individueller Verträge nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen (Teil-) Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher Hinsicht möglichst genau erreicht wird.

6. Datenschutz

Die Kursleitung verpflichtet sich, die persönlichen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Daten an Mitarbeiter und Geschäftspartner aus organisatorischen Gründen. Ebenso verpflichtet sich der Teilnehmer Informationen über andere Kursteilnehmer vertraulich zu behandeln.

7. Diverses/Sonstiges

Der Veranstalter verwendet Fotos von Veranstaltungen, auf welchen Teilnehmer zu erkennen sind, auf der eigenen Webseite oder auf Facebook. Sollte dies gegen den Willen einer Person geschehen sein, so kann er/sie den Veranstalter beordern, seine Person auf dem Bild zu entfernen. Weitere und eigene Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.


Jennifer Back, Irina Glander — Stand Oktober 2016